Förderung Photovoltaikanlagen

Die Gemeinde fördert die Errichtung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Die Förderungsrichtlinien wurden vom Gemeinderat zuletzt am 07.12.2023 geändert bzw. neu festgelegt.

Gefördert werden nun ausschließlich Anlagen, deren Anschaffung nicht länger als 6 Monate zurückliegt. 

Die Höhe der Förderung beträgt 10 % der jeweiligen Investitions-(Errichtungs-)kosten, maximal jedoch

  • € 200,00 für Photovoltaikanlagen und
  • € 200,00 für Batteriespeicher

Zuständig

Formulare