Neuerungen für Hundehalter in Niederösterreich ab 01.06.2023

Information zum NÖ Hundehaltegesetz und zur NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023, geltend ab 1. Juni 2023

Das Jahr 2023 bringt Änderungen für alle Hundehalter in Niederösterreich. Durch die Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes, die am 1. Juni 2023 in Kraft tritt, gibt es  unter anderem folgende Änderungen zu beachten:

-) Verpflichtender “NÖ Hundepass” (allgemeine Sachkunde) - Jeder Hundehalter benötigt einen allgemeinen Sachkundenachweis (NÖ Hundepass) vor der Aufnahme einer Hundehaltung ab 1. Juni 2023. Dieser beinhaltet ein einstündiges Gespräch mit dem Tierarzt und eine zweistündige Schulung durch eine „fachkundigen Person“. Vorlage des NÖ Hundepasses bei der Meldung des Hundes am Gemeindeamt (mit Nachfrist bis 6 Monate für die Vorlage)

-) Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung - Vorlage eines entsprechenden Nachweises einer ausreichenden Haftpflichtversicherung pro Hund in Höhe von € 725.000,00 für Personen- und Sachschäden (Vorlage bei der Meldung eines Hundes am Gemeindeamt)
Übergangsbestimmung: Für Hunde, die schon vor 1. Juni 2023 gehalten wurden, gilt diese Regelung bis zum 1. Juni 2025.

-) Obergrenze von fünf Hunden pro Haushalt
Ausgenommen sind Wachhunde oder Hunde, die ausgebildet werden, Züchter und Hunde, die bereits vor 2023 gehalten wurden. Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gilt weiterhin die Obergrenze von zwei Hunden in einem Haushalt.

Nähere und weitere Informationen auf der Homepage der NÖ Landesregierung: https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html


KONTAKT SACHKUNDENACHWEISE (allgemein und erweitert):

Herta Blecha
ÖKV Hundetrainerin
Tel.: 0650 99 88 122
Kirchenweg 1
3492 Diendorf am Kamp
hundeschmiede@gmx.at
www.hundeschmiede.jimdo.com


WICHTIGE INFORMATION

Auf diesem Wege nochmals die Information, dass die Hundeführer (Personen die mit dem Hund spazieren gehen) verpflichtet sind, die Ausscheidungen des Hundes zu entfernen.

09.05.2023