Sozialfonds der Gemeinde Gedersdorf

Schon seit längerer Zeit beschäftigte sich der Sozialausschuss in seinen Sitzungen mit dem Thema Sozialfonds. Es wurde ein Entwurf von Statuten erarbeitet und dem Gemeindevorstand vorgelegt. Dieser hat den Entwurf verfeinert und beschlossen und ihn seinerseits dem Gemeinderat vorgelegt. Mit dem Namen Gedersdorf hilft Gedersdorf hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 23.6.2022 den Statuten des Sozialfonds die Genehmigung erteilt. Die Einrichtung des Sozialfonds wurde einstimmig beschlossen. Wie der Name schon vermuten lässt, soll Gemeindebürgern mit aufrechtem Hauptwohnsitz in der Gemeinde Gedersdorf geholfen werden, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind. Hierzu zählen beispielsweise schwere Schicksalsschläge wie Krankheit oder Tod. 

Wie funktioniert der Sozialfonds nun konkret? 

Betroffene Gemeindebürger können sich mittels schriftlichem Antrag an das Sozialkomitee wenden. Dieses Gremium wird vom Sozialausschussobmann geführt und es gehören mehrere Personen dazu. Je nach aktuellem Fall können Vertreter von Schule und Kindergarten, sowie Senioren-, Pensionisten- und Behindertenverbände, sowie eine Person, die aktiv am öffentlichen Leben teilnimmt, hinzugezogen werden. Die Gewährung von finanziellen Mitteln erfolgt stets durch einstimmigen Beschluss des Sozialkomitees, welches eigenverantwortlich und weisungsfrei arbeitet. Die Befüllung des Sozialfonds erfolgt ausschließlich aus Spenden (z.B. Aufstellung einer Spendenbox bei Veranstaltungen der Gemeinde). Spendenbeträge von Gemeindebürgern, Unternehmen oder Vereinen, welche über 150 Euro liegen, werden in der Gemeindezeitung namentlich veröffentlicht, sofern vom Spender gewünscht. 

Das Konto des Sozialfonds bei der Kremser Bank und Sparkassen AG lautet: 

AT28 2022 8000 0044 7797 

SPKDAT21XXX

23.09.2022